Kann ein Schulkonferenzbeschluss auch nachgereicht werden?
Ja, der Schulkonferenzbeschluss kann nachgereicht werden, wenn sich die Schulleitung aus Dringlichkeitsgründen vorab für die Nutzung von itslearning entschieden hat.
Ja, der Schulkonferenzbeschluss kann nachgereicht werden, wenn sich die Schulleitung aus Dringlichkeitsgründen vorab für die Nutzung von itslearning entschieden hat.