Kann ein Schulkonferenzbeschluss auch nachgereicht werden?
Ja, der Schulkonferenzbeschluss kann nachgereicht werden, wenn sich die Schulleitung aus Dringlichkeitsgründen vorab für die Nutzung von itslearning entschieden hat. (http://www.gesetzerechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17jw/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainActionp1=2k&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulGSH2007pP67&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint)