Kann auch ein vom Schulträger beauftragter Dienstleister einen Zugang zum UEM erhalten?

Ja, das ist möglich. Die Beantragung eines UEM-Zugangs läuft über den Schulträger. Zwingend erforderlich ist der Abschluss eines aktuell gültigen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV). Dieser muss durch den Schulträger bzw. die BBS / das RBZ individuell geschlossen werden. Weitere Infos finden Sie hier: https://medienberatung.iqsh.de/endgeraete-lk-st-dokumente.html.

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