Darf ich eine privat erworbene Software-Lizenz auf meinem Lehrkräfte-Endgerät (Windows) nutzen?
Unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen, können privat erworbene Software-Lizenzen auf einem Lehrkräfte-Endgerät (Windows) genutzt werden:
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Die betreffende Software muss durch die Schulleitung (datenschutzrechtlich) geprüft, freigegeben und genehmigt bzw. alternativ durch das Land im internen App Store (Hub) bereitgestellt worden sein.
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Die Softwarebeschaffung muss auf legalem Weg erfolgt sein.
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Die individuelle Prüfung der jeweiligen Lizenz erfolgt durch die Lehrkraft.
Für die erworbene Software besteht für die einzelne Lehrkraft kein Ersatzanspruch gegenüber dem Land.