Darf ich eine privat erworbene Software-Lizenz auf meinem Lehrkräfte-Endgerät (Windows) nutzen?

Unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen, können privat erworbene Software-Lizenzen auf einem Lehrkräfte-Endgerät (Windows) genutzt werden:

  • Die betreffende Software muss durch die Schulleitung (datenschutzrechtlich) geprüft, freigegeben und genehmigt bzw. alternativ durch das Land im internen App Store (Hub) bereitgestellt worden sein.

  • Die Softwarebeschaffung muss auf legalem Weg erfolgt sein.

  • Die individuelle Prüfung der jeweiligen Lizenz erfolgt durch die Lehrkraft.

 

Für die erworbene Software besteht für die einzelne Lehrkraft kein Ersatzanspruch gegenüber dem Land.

 

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