Darf bzw. muss ich das Benutzerkonto einer Lehrkraft auch löschen, wenn diese nur die Schule wechselt?

Ja, auch wenn eine Lehrkraft nur die Schule wechselt, muss das Benutzerkonto von der abgebenden Schule gelöscht werden, da die Nutzerin oder der Nutzer sonst weiterhin Zugriff auf besonders schützenswerte Daten erhalten würde.

Vgl. dazu die E-Mail des MBWK vom 01.06.2023:

„Mit dieser E-Mail möchten wir gerne darauf hinweisen, dass Benutzerkonten im Schulportal SH von nicht mehr an Ihrer Schule tätigen Lehrkräften der Ordnung halber gelöscht werden müssen. Auch wenn eine Lehrkraft weiterhin im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein tätig ist, muss das Benutzerkonto an Ihrer Schule gelöscht werden, damit die Lehrkraft es an der neuen Schule weiternutzen kann.“

Mit dem Löschen wird das Benutzerkonto lediglich für 84 Tage deaktiviert und kann in dieser Zeit von der aufnehmenden Schule wieder aktiviert werden. Erst danach wird es endgültig gelöscht.

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