Müssen auch Benutzerkonten von Kolleginnen und Kollegen gelöscht werden, die nur vorübergehend nicht an der Schule tätig sind, z.B. in Elternzeit?

Auch die Benutzerkonten von Lehrkräften, die nur vorübergehend nicht an Ihrer Schule tätig sind, müssen gelöscht werden, da diese sonst weiterhin Zugriff auf besonders schützenswerte Daten erhalten würden. Alternativ können Sie jedoch auch das Passwort zurücksetzen, so dass die Lehrkraft während Ihrer Abwesenheit keinen Zugriff auf ihr Benutzerkonto hat, dieses anschließend aber weiternutzen kann. Dadurch gehen auch der Benutzername und die E-Mailadresse nicht verloren.

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