Wann darf bzw. muss ich Benutzerkonten löschen?

Benutzerkonten dürfen nur solange einer Schule zugeordnet sein, wie die Nutzerin oder der Nutzer an dieser aktiv ist. Sobald eine Lehrkraft, eine Schülerin oder ein Schüler die Schule verlässt, muss das jeweilige Benutzerkonto zwingend gelöscht werden, da die Nutzerin oder der Nutzer sonst weiterhin Zugriff auf besonders schützenswerte Daten erhalten würde. Auch wenn eine Lehrkraft lediglich die Schule wechselt, muss das Benutzerkonto von der abgebenden Schule gelöscht werden. Die aufnehmende Schule kann dann innerhalb von 84 Tagen die Wiederherstellung des Benutzerkontos beantragen.

Vgl. dazu die E-Mail des MBWK vom 01.06.2023:

„Mit dieser E-Mail möchten wir gerne darauf hinweisen, dass Benutzerkonten im Schulportal SH von nicht mehr an Ihrer Schule tätigen Lehrkräften der Ordnung halber gelöscht werden müssen. Auch wenn eine Lehrkraft weiterhin im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein tätig ist, muss das Benutzerkonto an Ihrer Schule gelöscht werden, damit die Lehrkraft es an der neuen Schule weiternutzen kann.“

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